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Erklärung zur Barriere­freiheit

Erklärung in Leichter Sprache

Diese Website gehört zur COPA Haar GmbH & Co. KG.
Wir wollen, dass alle Menschen diese Website nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Leider gibt es noch einige Stellen auf der Website, die schwer zugänglich sind.
Wir arbeiten daran, diese zu verbessern.
Wenn Sie Probleme haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail: info@copaconcept.de

Inhaltsverzeichnis

  • Einordnung nach BFSG
  • Aktueller Stand der Barrierefreiheit
  • Bekannte Barrieren
  • Unverhältnismäßige Belastung
  • Kontakt für Rückmeldungen zu Barrieren
  • Schlichtungsverfahren
  • Datum der Erklärung

Einordnung nach BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte Unternehmen und Dienstleister ab dem 28. Juni 2025 zur digitalen Barrierefreiheit. Nach eigener Einschätzung fällt die Website copaconcept.de aktuell nicht unter die unmittelbare Verpflichtung des BFSG.

Diese Erklärung wurde dennoch freiwillig auf Basis der WCAG 2.2, Level AA erstellt – weil Barrierefreiheit für uns kein bürokratischer Pflichtakt ist, sondern eine Frage der Haltung.

Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Die Website copaconcept.de ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Level AA. Es bestehen bekannte Barrieren, die im folgenden Abschnitt beschrieben werden. Eine vollständige manuelle Prüfung wurde nicht durchgeführt; die Grundlage dieser Erklärung bildet eine automatisierte Analyse (Screaming Frog / axe-Engine, April 2026).

Bekannte Barrieren

  • Unzureichender Farbkontrast (Text auf Hintergrund)
    Auf mehreren Unterseiten (u. a. /kontakt/, /copa-academy/) unterschreiten Textelemente – darunter Pflichtfeld-Markierungen und Tab-Beschriftungen – das geforderte Kontrastverhältnis von 4,5:1 für Normaltext.
    WCAG 2.2 – Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) – Konformitätsstufe AA

Unverhältnismäßige Belastung

Es werden aktuell keine Inhalte oder Funktionen mit dem Verweis auf unverhältnismäßige Belastung von der Barrierefreiheit ausgenommen. Alle bekannten Barrieren werden im Rahmen regulärer Website-Pflege behoben.

Kontakt für Rückmeldungen zu Barrieren

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Fragen zur Barrierefreiheit dieser Website haben, melden Sie sich gerne bei uns:

COPA Haar GmbH & Co. KG
Leibstraße 51
85540 Haar
Telefon: +49 (0)89 54444633
Telefax: +49 (0)89 54444635
E-Mail: info@copaconcept.de

Wir bemühen uns, Ihre Rückmeldung innerhalb von 20 Werktagen zu beantworten.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auf eine Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle für Barrierefreiheit einschalten:

Schlichtungsstelle BGG
c/o Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: post@bim.bund.de
Tel: +49 30 18527-0
Web: www.behindertenbeauftragter.de

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde erstellt am: 22. April 2026
Letzte Aktualisierung: 22. April 2026
Die Website ist online seit: April 2026.

Nicht relevante oder technisch bedingte Findings

  • Farbkontrast (WCAG 2.0 AAA) – 172 Findings
    Diese Findings beziehen sich auf Kontrastverhältnisse, die nur für WCAG-Level AAA (Enhanced Contrast, Erfolgskriterium 1.4.6) gefordert werden. Da der angestrebte Konformitätslevel AA ist, sind diese Findings für die Barrierefreiheitserklärung nicht verpflichtend relevant.
  • Landmarks mit nicht-eindeutigen Rollen / zugänglichen Namen – 36 Findings (Best Practice)
    Das Navigations-Element .us_menu_4 wird auf allen 36 gecrawlten Seiten als mehrfach vorkommend erkannt. Dies ist eine Best-Practice-Empfehlung der axe-Engine, kein fixes WCAG-A/AA-Kriterium. Der Befund betrifft das Theme-Framework (Avada/US) und ist templatebedingt.
  • Überschriftenreihenfolge – 66 Findings (Best Practice)
    Die Überschriftenstruktur weicht auf zahlreichen Seiten von der idealen linearen Hierarchie ab (z. B. h2 → h4 oder h4 → h6). Dies ist als Best Practice klassifiziert, kein verbindliches WCAG 2.2 AA-Kriterium. Die Ursache liegt häufig im Page-Builder-Einsatz (WPBakery/Avada). Empfehlung: im Rahmen eines Redesigns oder regulärer Pflege beheben.
  • Fehlende <h1>-Überschrift – 2 Findings (Best Practice)
    Auf den Seiten /copa-academy/ und /en/copa-academy/ fehlt ein <h1>-Element. Kein WCAG 2.2 AA-Pflichtkriterium, aber für Screenreader-Nutzbarkeit und SEO relevant. Empfehlung: im CMS nachpflegen.
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Unser Konzept für nachhaltige Gesundheit und Bewegung.

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